Dringlichkeitsentscheidung - GV Hokir/18/12872

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER
(LEADER-RL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.

 

Die Lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste, LAG WMO, hat auf ihrer Sitzung am 17. Oktober 2018 unter Anwendung von Projektauswahlkriterien die zum Bewertungsstichtag vorliegenden LEADER-Projektanträge bewertet. Im Ergebnis hat sich dieser Projektantrag qualifiziert. Die Kassenmittel in Höhe von 36.000,00 EUR stehen in 2019 zur Verfügung. Die amtlichen Antragsunterlagen sind beim StALU WM einzureichen.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen LEADER-RL ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.

Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

 

Diese Antragsunterlagen müssen bis spätestens 15. Dezember 2018 im StALU WM sein. Um eine fristgerechte Antragstellung gewährleisten zu können, muss jetzt ein Beschluss gefasst werden. Die rechtlichen Voraussetzungen nach § 29 der Kommunalverfassung für die Dringlichkeitsentscheidung sind gegeben.

 

Die Projektskizze inkl. Vorhabenbeschreibung und Kostenschätzung befindet sich in der Anlage.

 

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 40.000,00 EUR.

 

Die Förderquote nach der LEADER-RL beträgt 90 %, mithin einen Betrag von 36.000,00 EUR.

Allerdings ist es so, dass 10 % der Fördersumme, die Gemeinde selbst tragen muss.

10 % von 36.000,00 EUR sind 3.600,00 EUR

 

Eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm des Landes für den verbleibenden Eigenanteil (7.600,00 EUR = 4.000,00 EUR + 3.600,00 EUR) ist nicht möglich, da die Mindestantragssumme von 10.000 EUR nicht vorliegt.

  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
 

1. Das konzeptionelle Vorhaben „Neugestaltung Strandbereich“ wird durchgeführt.
 

2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:                 40.000,00 EUR Kosten

4.000,00 EUR Eigenanteil der Gemeinde
          3.600,000 EUR von der Gemeinde zu tragende Anteil an den Fördermitteln 

Einnahmen:               36.000,00 EUR Fördermittel

                                   

 

 

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Anlagen

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