Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12824

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat unter Berücksichtigung rahmenplanerischer Überprüfungen für das gesamte Stadtgebiet und für den Bereich des Bahnhofes ein verändertes Gestaltungskonzept für den Bereich am Bahnhof entwickelt. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielvorgaben für die Gesamtstadt wird das bisherige Konzept zurückgestellt und zugunsten eines anderen Konzeptes verändert.

Nach umfangreicher städtebaulicher und grünordnerischer Analyse wurde der Bereich am Bahnhof unter dem heutigen Gesichtspunkt des Bodenschutzes überprüft. Nach einer historischen Erkundung wurde eine orientierende Untersuchung für Bereiche vorgenommen. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf, der bei der weiteren Vorbereitung zu berücksichtigen ist. Die Baugrund- und Gründungsverhältnisse sind gesondert zu beachten.

Die städtebaulichen Zielsetzungen sollen sich durch Festsetzungen umsetzen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadt Klütz billigt das Gestaltungskonzept für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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