Beschlussvorlage - V Bolte/16/10970-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Swen Bertram hat gegen die Bestimmung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 15. November 2016 Einspruch eingelegt. Der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen ist durch den Gemeindewahlleiter in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. November 2016 der unter Tagesordnungspunkt 7 „Einspruch gegen die Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken von einer Ersatzperson in der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; hier Ersatzperson Herr Jörg Gniwotta“ Vorlage: GV Bolte/16/10970 der Einspruch zur Entscheidung gemäß §§ 46, 35, 36 sowie § 39 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgelegt worden.

Eine entsprechende Stellungnahme des Gemeindewahlleiters gem. § 39 Abs. 2 LKWG M-V lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Gemeindevertretersitzung eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist gem. LKWG M-V den Beteiligten per Schreiben vom 30. November 2016 durch die Gemeinde mitgeteilt worden.

 

Gegen die Entscheidung der Gemeinde hat Herr Jörg Gniwotta beim Verwaltungsgericht Schwerin (VG SN) am 19. Dezember 2016 Klage eingereicht. Am 27. April 2018 hat das VG SN über das Verwaltungsstreitverfahren geurteilt. In der Entscheidungsbegründung stellt das VG SN fest, dass die Gemeindevertretung nicht in der Weise einen Beschluss nach § 46 Abs. 4 Satz 2 LKWG M-V gefasst hat. Die Gemeindevertretung hat die Feststellung der Gemeindewahlleitung zu bestätigen, aufzuheben oder abzuändern. Diese Beschlussfassung ist nunmehr nachzuholen.

 

Das VG SN erklärt in der Entscheidungsbegründung weiter, dass die Auffassung der Gemeindewahlleitung begründet ist, wonnach Herr Jörg Gniwotta die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Wählergemeinschaft ist.

Für Parteien gilt eine besondere Regelungen nach § 46 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 LKWG M-V, die für das Nachrücken bei einer Wählergemeinschaft nicht anwendbar ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Feststellung des Gemeindewahlleiters zu bestätigen und somit den Einspruch von Herrn Swen Bertram gegen die Bestimmung des Gemeindewahlleiters des Herrn Jörg Gniwotta als Nachrücker zurück zu weisen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine

 

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