Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12346

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bestandteil des neuen Verkehrsleitsystems ist, den bestehenden Schilderbestand zu reduzieren. Dazu gehören nicht nur die amtlichen Hinweisschilder, sondern auch die privaten Hinweis- und Werbeträger, die teilweise mit bzw. ohne Genehmigung an Landes-, Kreis und Gemeindestraßen aufgestellt worden sind.

Durch das neue Verkehrsleitsystems soll erreicht werden, dass ein einheitliches Ortsbild geschaffen wird und den Urlaubern und Gästen Hinweise auf öffentliche- und gewerbliche Einrichtungen gegeben wird.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 21. Februar 2018 eine positive Stellungnahme zum Entwurf  zur den Richtlinien über die Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems (innerörtliche Hinweisbeschilderung) der Stadt Klütz abgegeben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

Die Richtlinien der Stadt Klütz über das Ausstellen von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems werden in der vorliegender Fassung beschlossen.

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