Beschlussvorlage - GV Hokir/21/15055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt  13.012.171,53

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt 175.976,97 €

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 175.976,97

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von   202.863,99

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am ……. beschlossen, der Ge­meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenkirchen zum 31. De­zember 2018 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenkirchen zum 31. Dezember 2018 fest.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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