Beschlussvorlage - BV/03/21/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gegenwärtig läuft die öffentliche Beteiligung für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kap. 6.5 Energie (3. Beteiligungsstufe). Für die Gemeinde bedeutsam ist die Ausweisung des Windeignungsgebiets NUMMER zwischen Rolofshagen und Grevesmühlen. Hierzu hatte die Gemeinde bereits in der 2. Beteiliungsrunde eine Stellungnahme abgegeben. Außerdem liegt ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor vor.

Textteil und Karte liegen als Anlage bei.

Wetere Unterlagen sind auf der Internetseite des Planungsverbandes verfügbar : https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

RA Frau Dr. Maltschew wurde um Prüfung gebeten, ob eine erneute Stellungnahme der Gemeinde notwendig ist.

Frau Dr. Maltschew hat folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Ausweislich des 3. Entwurfs soll auf dem Gebiet der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Damshagen das WEG 08/21 Grevesmühlen ausgewiesen werden. Mit insgesamt nur 36 ha ist das Windeignungsgebiet das kleinste aller künftigen Eignungsgebiete. Von dem Windeignungsgebiet betrifft nur der nördliche Teil das Gebiet der Gemeinde Damshagen (Ortsteil Rolofshagen). 

 

Die Fläche entspricht der Fläche, von der alle Beteiligten auch bei Abschluss des Städtebaulichen Vertrags zum Windpark Rolofshagen ausgegangen sind. In dem Vertrag hat sich der Vorhabenträger verpflichtet, auf der Fläche der Gemeinde Damshagen maximal 2 Windenergieanlagen zu errichten und diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern weiterzugeben. Auf dem südlichen Bereich der Stadt Grevesmühlen sind zwei weitere WEA bereits genehmigt und errichtet worden. Aufgrund der Anlagenkonfiguration und der zwischen Windenergieanlagen einzuhaltenden Abstände dürfte die Errichtung weiterer Windenergieanlagen in dem kleinen Gebiet auch tatsächlich ausgeschlossen sein. 


Möchte die Gemeinde Damshagen, dass es über die bereits bekannten Windenergieanlagen im Gemeindegebiet hinaus keine weiteren Windenergieanlagen gibt, ist eine Stellungnahme der Gemeinde zum 3. Entwurf entbehrlich. Die Gemeinde dürfte dann sogar ein Interessen an dem schnellstmöglichen Abschluss des Verfahrens zum Raumentwicklungsprogramm haben, damit ausserhalb der ausgewiesenen Windeignungsgebiete die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eingreifen kann.

 

Will die Gemeinde - wider Erwarten  - dass die Windeignungsgebietsfläche über die bereits bekannten Anlagen hinaus noch erweitert wird, müsste sie allerdings eine entsprechende Stellungnahme abgeben und entsprechende Forderung erheben. Meiner Kenntnis nach, ist letzteres aber nicht der Fall, so dass von einer Stellungnahme abgesehen werden kann. Sollte sich die Gemeinde für mehr Flächen aussprechen, bitte um entsprechenden Hinweis, damit wir eine entsprechende Stellungnahme für die Gemeinde noch fristgerecht vorbereiten können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kap. 6.5 Energie (3. Beteiligungsstufe) keine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben..

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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