05.07.2018 - 12 Bebauungsplan Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Bol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Ortszentrum Ost“ für das Quartier der denkmalgeschützten Gebäude am Zugang zur Seebrücke.
Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- nördlich: durch die Düne an der Strandpromenade,
- östlich: durch das Grundstück Strandpromenade 15, Restaurant
und Café „Zur Düne“ im Bereich nördlich der Mittel-promenade,
- im Bereich südlich der
Mittelpromenade durch:die Grundstücke Mittelpromenade 21 und Ostseeallee 7,
- im Süden durch: die Ostseeallee,
- im Westen durch: die Zuwegung zur Seebrücke.
Die Plangeltungsbereiche sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (Quelle: Luftbild, TK 10, GAIA-MV).
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Erhaltung der städtebaulichen Qualitäten unter Berücksichtigung der denkmal-geschützten Substanz innerhalb des Gebietes,
- Erhaltung des Erscheinungsbildes und damit Unterstreichung der städtebaulichen Bedeutung,
- Sicherung der Flächennutzungen innerhalb des Gebietes für Terrassen und Zufahrten unter Berücksichtigung der Erhaltung der städtebaulichen Qualität des Gebietes,
- Regelung der maßvollen und der dem Gebiet entsprechenden GRZ,
- Regelung zu quartiertypischen Einfriedungen unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Substanz,
- Festsetzung der Art der Nutzung als urbanes Gebiet gemäß BauNVO.
Die Planung soll den Bestand des Gebietes erfassen. In Form geeigneter Festsetzungen soll der Bestand in den Bebauungsplan übersetzt und festgeschrieben werden. Der städtebauliche Charakter ist langfristig zu sichern bzw. zurück zu gewinnen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 7 |
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Mirko Klein
Herr Klein nimmt nach der Beratung und Abstimmung wieder in den Sitzungsreihen platz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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720,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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892,5 kB
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