01.02.2018 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11a_2 "Stran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Claus erkundigt sich, wie die Empfehlung des durch die Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltes ist. Frau Schultz informiert, dass der Rechtsanwalt die Beschlussfassung, wie durch die Verwaltung vorschlagen, empfiehlt.

Die Gemeindevertreter diskutieren.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11a_2 "Strandpromenade-Nord". Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich: durch den Ostseestrand,

-          östlich: durch den Rallenweg,

-          südlich: durch die Mittelpromenade,

-          westlich: durch den Schwanenweg.

 

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Erhaltung und Erneuerung der städtebaulichen Qualitäten und Freiraumstrukturen des Plangebietes,

-          Erhaltung des Erscheinungsbildes und damit Unterstreichung der städtebaulichen Bedeutung,

-          Erhaltung der Nutzungen sowie Entwicklung in einem behutsamen und qualitätvollen Maß, ohne wesentliche Steigerung der Quantität,

-          weitestgehende Sicherung und Gewährleistung der Erhaltung und Erneuerung des gebietsprägenden Großgrünbestandes.

Die Planung soll die Struktur des Gebietes erfassen, in Form geeigneter Festsetzungen in den Bebauungsplan übersetzen und festschreiben und somit den städtebaulichen Charakter langfristig sichern bzw. zurückgewinnen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 11a_2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

6

Ablehnung:

3

Enthaltung:

1

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an PBM weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Februar

 

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Anlagen zur Vorlage