18.12.2017 - 12 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 42...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bräunig und Herr Dietrich erklären sich für befangen. Sie nehmen an der Beratung sowie Abstimmung nicht teil und nehmen im Zuschauerbereich platz.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 für das Wohngebiet Friedrich-Engels-Straße, August-Bebel-Straße, Ostseering, Ringstraße, Fasanenweg und Weidenstieg.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:

-        im Nordwesten: durch die Klützer Straße,

-        im Nordosten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen, das                             Grundstück Friedrich-Engels-Straße 4 und die Grünfläche                                           zwischen den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 5 und 3,

-        im Südosten: durch den Weidenstieg und eine Fläche mit Bäumen und                                           Sträuchern am Weidenstieg,

-        im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Flächen                             des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Ostseebad                                                         Boltenhagen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Enthaltung:

2

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Beatrix Bräunig, Herr Frank Dietrich

 

Nach der Abstimmung nehmen Frau Bräunig und Herr Dietrich wieder an der Sitzung teil.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgte im Internet und im Amtsblatt Dezember 2017.

 

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Anlagen zur Vorlage