12.12.2017 - 14 Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erklärt, dass aufgrund des vorherigen Beschlusses die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 490 % und die Grundsteuer B auf 370 % erhöhen.

 

Herr van Leeuwen stellt die Beschlussvorlage mit den vorgenannten Hebesätzen für die Grundstuer A und Grundsteuer B zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 490 % Grundsteuer B 370 % und Gewerbesteuer 380 %.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage