20.11.2017 - 4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro hat die Abwägung vorgetragen. Es wird auf die Problematiken hingewiesen, insbesondere FFH- und SPA-Abarbeitung. Weiterhin wird die Thematik Einleitgenehmigung für Niederschlagswasser besprochen. Die vorhandene Einleitgenehmigung ist nicht ausreichend und muss nachgebessert werden. Zur Thematik Baugrube, Verfüllung und Abtragung des Aushubes wird festegelegt, dass in den Abwägungsbeschluss Vorgaben einzuarbeiten sind, auf welche Höhe die Aufschüttung bzw. Abgrabung erfolgen muss. Dies ist in den Abwägungsvorschlag noch einzuarbeiten. In der Begründung ist darauf zu verweisen, dass die Reste der  Aufgrabungen auf den Grundstücken, die sich außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes befinden, zu entfernen sind. Thematisiert werden Zuständigkeiten bei Veranstaltungen bzw. bei der Nutzung des Strandes, insbesondere aus versicherungstechnischer Sicht. Abgeklärt werden muss ebenfalls noch, ob die neben der Straße gepflanzte Baumreihe den Ausgleichsmaßnahmen zuzurechnen ist.

 

Der Abwägungsbeschluss wird nicht gefasst. Die Unterlagen werden aufbereitet für nächste Gemeindevertretersitzung.

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zurückgestellt

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Abwägung wird entsprechend ergänzt

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Anlagen zur Vorlage