14.11.2017 - 13 Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs i...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter beraten die einzelnen Paragraphen der Satzung über die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen wie folgt:

 

§ 2 – Anmerkung – bleibt so

§ 3 – außerhalb der Saison, das Reiten am Strand mit aufnehmen

§ 3 Abs. 4 – Standort für offene Feuer soll ca. 100 m vom Schöpfwerk sowie da wo die Veranstaltungen durchgeführt werden

§ 3 Abs. 6 – hier müssen auch die Surfer und Kiter mit benannt werden

 

Die Mitteilingsvorlage soll mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen im Sozial- und Bauausschuss beraten werden. Hier sollen die Festlegungen für die Standorte besprochen werden.

 

Anschließend soll eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung der Satzungen erstellt werden.

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Kenntnisnahme

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Änderungswünsche eingepflegt und Beschlussvorlage überarbeitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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