16.03.2017 - 8 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann teilt die Beschlussempfehlung des Bauausschusses mit. Sodann lässt Herr Chr. Schmiedeberg über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Redewisch Dorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Redewisch und wird begrenzt:

-                                                  im Norden: durch die private Grünfläche und das Grundstück Redewischer Straße Nr. 17b,

-                                                  im Osten:durch die Grundstücke Steiluferring Nr. 1 und Nr. 2,

-                                                  im Süden:durch die Redewischer Straße und das Grundstück Redewischer Straße Nr. 17,

-          im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und das Grundstück Redewischer Straße Nr. 17.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Redewisch Dorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Redewisch Dorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

12

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an zuständiges PB; Veröffentlichung (Rechtskraft) Amtsblatt 29.03.2017

 

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Anlagen zur Vorlage