14.03.2017 - 8 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Hohenkirchen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird von den Gemeindevertretern beraten. Die im Bauausschuss erarbeiteten Sachverhalte sind mit aufzunehmen.

 

Herr van Leeuwen lässt über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 26 begrenzt

-          im Westen durch bebaute Grundstücke westlich der Strandstraße 4c-4d,

-          im Norden durch das Grundstück Strandstraße 3A,

-          im Osten durch Grünflächen und im Anschluss daran durch Flächen der Landwirtschaft,

-          im Süden durch das Grundstück eines ehemaligen Schafstalles (Strandstraße 12),

-                                                                                bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Kosten zur Errichtung des Hydranten und die Unterhaltungs- und Betriebskosten für die ersten zehn Jahre (einmaliger Pauschbetrag) sind durch den Investor zu tragen und in den Erschließungsvertrag aufzunehmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Um 19:40 Uhr nimmt Herr Kieslich, Mitarbeiter des Amtes, an der Sitzung teil.

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Vorab muss Erschließungsvertrag geschlossen werden

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=89981&TOLFDNR=89981&selfaction=print