14.03.2017 - 11 Vertrag mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg z...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird von den Gemeindevertretern beraten. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss um gesetzt werden soll. Der § 8 „Beweissicherung“ muss aus dem Vertrag genommen werden.

 

Herr van Leeuwen lässt über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister die Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Die Überwachung der Gewährleistungsfristen/Durchsetzung Mängelbeseitigung soll mit an den Landkreis übertragen werden § 2 (7). Eine Beweissicherung ist für die Baumaßnahme nicht durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Der Planungsstand einschl. Planung Grunderwerb ist beim Ingenieurbüro in gedruckter Form angefordert.

22.06.2017 16:40:38 Kieslich, Robert

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Die Pläne werden am Freitag, 23.06.2017 fertiggestellt

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=89975&TOLFDNR=89975&selfaction=print