02.02.2017 - 7 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann tätigt kurze Erläuterungen aus dem Bauausschuss.

 

Herr Grollmisch bemängelt, dass der vorhabenbezogene B-Plan ohne Berücksichtigung der Kaffeegartensatzung vorgelegt wird.

 

Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, dass dies ein vorhabenbezogener B-Plan ist, der durch den Betreiber finanziert wird und nur für dieses Projekt Gültigkeit hat.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg nimmt ab 18:37 Uhr an der Sitzung teil, somit sind jetzt 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die Beschlussvorlage mit den redaktionellen Änderungen und Anmerkungen aus dem Bauausschuss abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Die Gemeinde beschließt, das weitere Planverfahren unter der Gebietsbezeichnung "Adventure-Park" fortzuführen.

 

3.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Februar - Auslegung vom 06.03.-07.04.2017

 

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Anlagen zur Vorlage