01.02.2017 - 15 gesetzliche Regelungen und Grundlagen zu Grunds...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Anpassung des Hebesatzes wird stark diskutiert. Die Gemeindevertreter sind erstaunt darüber, dass der Nutzer und nicht der Eigentümer Grundsteuer A pflichtig sind. Diese Auskunft wird angezweifelt. Frau Radtke ist der Meinung, dass man den Hebesatz der Grundsteuer A moderat anpassen sollte (ggf. Verdoppelung), damit die Straßeninstandsetzungen durchgeführt werden können. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Hauptnutzer der Straßen und landwirtschaftlichen Wege. Dadurch werden viele Schäden verursacht.

 

Sie stellt den Antrag auf Erhöhung des Hebesatzes. Frau Radtke möchte gerne eine Zuarbeit der Verwaltung über die Auswirkung der Erhöhung des Hebesatzes pro Hektar und was es für den Einzelnen (Landeigentümer/Nutzer) bedeutet.

 

Frau Wien teilt eine Liste aus, welche die Gegenüberstellung der Einnahmen für die Grundsteuer A in der Gemeinde mit anderen Hebesätzen vom Statistischen Bundesamt darstellt. Auch sind Argumente zu sammeln, um alle Hebesätze anpassen zu können. Insgesamt wird festgestellt, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Herr Anders macht den Vorschlag ein Gespräch mit Herrn Reemtsma zu dieser Thematik zu führen und ihn ggf. in die GV einzuladen. Frau Radtke ist der Meinung, dass man alle Landwirtschaftsbetriebe einbeziehen sollte. Um einen genauen Fahrplan festzulegen, sollte die kommende GV am 22.02.2017 dienen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

zur Kenntnis genommen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage