26.01.2017 - 18 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Amt Klüt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Meier stellt den Antrag, das Wort „Strandaufgänge“ zu streichen, da es keine Gebührenautomaten im Bereich der Strandaufgänge gibt.

 

Einige Gemeindevertreter geben zu bedenken, dass die Entleerung von Gebührenautomaten von Sicherheitskräften erfolgen muss, hierzu gibt es auch ein entsprechendes Gesetz. Die Amtsverwaltung wird gebeten sich bei der Berufungsgenossenschaft diesbezüglich zu erkundigen. Herr Rappen nimmt die Bedenken auf.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Entleerung der Gebührenautomaten der Gemeinde für die Dauer vom 1. März 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Der öffentlich-rechtliche Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Klärung durch Amtsverwaltung erfolgt. Schriftliche Stellungnahme wird an die Gemeinde gereicht.

Im Ergebnis kann eine Entleerung durch die Beschäftigten des Amtes Klützer Winkel erfolgen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird ausgefertigt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage