30.01.2017 - 9 Widerspruch der Gemeinde Damshagen zu Beschlüss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

1.Der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, erläutert die Beschlussvorlagen. Die Gemeindevertretung Damshagen hat am 21.12.2016 beschlossen Widerspruch gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses einzulegen, die Begründung für den Widerspruch wurde nicht beschlossen. Dies muss aber nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde Bestandteil der Beschlussfassung sein. Der Widerspruch ist formell fristgerecht eingelegt, aber inhaltlich nicht begründet. Er ist somit unzulässig und wäre zurückzuweisen. In der Sitzung der Gemeindevertretung Damshagen am 18.01.2017 wurde der Beschlussvorschlag, den Widerspruch gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses aufrechtzuerhalten, abgelehnt. Eine Rücknahme des am 11.01.2017 eingelegten Widerspruchs ist bisher nicht geschehen. Da es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage gibt, ob die Bürgermeisterin den Widerspruch aufgrund des Abstimmungsergebnisses am 18.01.2017 hätte zurücknehmen müssen, oder ob es hierzu eines weiteren Beschlusses, mit dem die Bürgermeisterin zum Tätig werden aufgefordert wird, bedurft hätte. Herr Rappen erklärt, dass er aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen entschieden hat, dass die Behandlung des Widerspruches im Amtsausschuss stattfindet.

 

2.Frau Mandy Krüger erklärt, dass sie über die Arbeitsweise einiger Mitglieder des Amtsausschusses schockiert war. Diese haben die parteilose Bürgermeisterin übergangen und das Gespräch mit dem Stellvertreter und weiteren Personen der Gemeindevertretung Damshagen in dieser Angelegenheit gesucht. Dies ist für sie nicht akzeptabel. Dass Gespräche hinter dem Rücken der Bürgermeisterin geführt werden, spiegelt für sie keine faire Zusammenarbeit wider. Sie erwartet zukünftig eine andere Arbeitsweise.

 

3.Herr Dietrich Neick kritisiert ebenfalls die Arbeitsweise an der Bürgermeisterin vorbei. Er erklärte, dass dies auch während seiner Amtszeit nicht praktiziert wurde.

 

Im Weiteren bestätigt er die Aussagen von Staatssekretär Lenz, bzgl. der Zukunftsfähigkeit des Amtes Klützer Winkel. Er unterstreicht aber nochmals, dass bei einer derartigen Zusammenarbeit, wie dies mit der Gemeinde Damshagen geschehen ist, die Zukunftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Insbesondere verwies er auf das Gespräch mit dem 1. stellvertretenden Bürgermeister, der als LVB, eine aufgeblähte Verwaltung hinterlassen hat und diverse Fördermittel versenkt hat.

Zum Amtsgebäude gibt er zu bedenken, dass der Preis pro m² für die Sanierung viel zu hoch angesetzt ist. Aufgrund der Labilität des Amtes bestehen Risiken, dass die Fördermittel zurückgegeben werde müssen. Er verweist insbesondere bei den Planungskosten auf die behördlichen Hürden, wie Ausschreibung der Planungsleistung, baufachliche Prüfung durch das BBL.

 

4.Herr Hans-Otto Schmiedeberg erklärt, dass es sich hier bei dem Gespräch mit der Gemeinde Damshagen lediglich um die Beseitigung eines Informationsdefizites handelte, was offensichtlich bei dem stellvertretenden Bürgermeister und bei Gemeindevertretern vorhanden gewesen ist. Dies sieht er als Pflichtaufgabe der Verwaltung an.

 

5.Herr F.-J. Boge vertritt die Auffassung, dass in jedem Fall ein offenes Gespräch erforderlich gewesen wäre, bei dem die Bürgermeisterin hinzuzuziehen ist. Das Projekt der Amtssanierung hat für ihn eine falsche Dimension und ist zu groß ausgelegt.

 

6.Herr Chr. Schmiedeberg kritisiert im Gegenzug, dass der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, von dem Dringlichkeitsantrag zur Einlegung des Widerspruches seitens der Gemeinde Damshagen und deren Gemeindevertretersitzung nicht informiert wurde. Weiterhin erklärt er, dass in der Gemeindevertretung Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ebenfalls über die Sanierung des Amtsgebäudes beraten wurde. Ein Widerspruch wurde von der Gemeindevertretung abgelehnt. Er verweist insbesondere nochmals darauf, dass die Herstellung der Barrierefreiheit unablässlich ist und erklärt, dass die Umsetzung des Amtsgebäudes unter dem damaligen Arbeitstitel „Grünes Amt“ einen wesentlich höheren Eigenanteil des Amtes benötigt hätte.

 

7.Herr Dietrich Neick erklärt, dass ihm das Vorhaben zu unkonkret vorbereitet ist. Hier sollten keine Zahlenspiele, sondern Fakten vorgelegt werden, da letztendlich mit dem Geld der Gemeinden umgegangen wird. Zu seiner Anfrage bzgl. einer Kreditaufnahme wurde keine Antwort erteilt. Letztendlich erfolgt hier eine Luxussanierung. Er mahnt einen sachgerechten Umgang mit Steuergeldern an.

 

8.Herr F.-J. Boge zweifelt im Weiteren die dargestellten Bauabschnitte an.

 

9.Der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, verweist darauf, dass unter diesem Tagesordnungspunkt nicht grundstäzlich über die Gebäudesanierung zu diskutieren ist, sondern zum Widerspruch der Gemeinde gegen den Grundsatzbeschluss. Er machte darauf aufmerksam, dass bei ständiger Infragestellung das Projektes ggf. die Fördermittelgeber aufmerksam werden und Fördermittelverlust droht. Die Amtsverwaltung ist als Vermögensgegenstand instandzuhalten. Der Widerspruch einer Gemeinde kann sich immer nur auf die Gefährdung des Wohles der Gemeinde beziehen. Letztendlich gibt es keine formale Beschlussfassung einer Gemeinde, zum Verlassen des Amtes Klützer Winkel.

 

10.Herr F.-J. Boge erklärt, dass er aufgrund eigener Recherchen zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das Amt Klützer Winkel die höchste Amtsumlage hat.

 

11. Der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, erklärt, dass dies in den vergangenen Jahren ebenso war. Er gibt zu bedenken, dass man sich nicht nur an den Einwohnerzahlen orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass viele touristisch orientierte Gemeinden zum Amt Klützer Winkel gehören und für die Touristen auch entsprechende Leistungen erbracht werden müssen.

 

12.Herr Dietrich Neick erklärt, dass aus seiner Sicht die Amtsumlage geschönt ist. Er hinterfragt, ob bei der ehemaligen leitenden Verwaltungsbeamtin, Frau Katrin Pardun, die Vorlage der Stellenbewertungen nach 2008 hinterfragt worden sind.

 

13.Frau Sylvia Radtke erklärt, dass die schlechte Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Damshagen und dem Amt Klützer Winkel aus der Amtszeit des ehemaligen Amtsvorstehers, Herrn Dietrich Neick, resultiert. Weiterhin erklärt sie, dass mit dem Amtsvorsteher, Herrn Gerhard Rappen, eine sehr vertrauenswürdige Zusammenarbeit besteht. Sein Handeln ist verantwortungsvoll. Sie erklärt ihre Hochachtung für seine Vorgehensweise, bzgl. der Widersprüche, dass er den direkten Kontakt mit den Gemeinden und den Gemeindevertretungen gesucht hat. Sie erkennt seine Leistungen an.

 

Der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, stellt den Beschluss zu Tagesordnungspunkt Nr. 9 zur Abstimmung.

 

Der Bürgermeister der Stadt Klütz, Herr Guntram Jung, beantragt namentliche Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den Widerspruch der Gemeinde Damshagen gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 19.12.2016 TOP 13 (AA Amt/16/11063) „ Gebäude Schloßstraße 1 (Amtsgebäude) hier: Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Gebäudes“ zurückzuweisen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Boge, Franz-JosefNein

Bräunig, BeatrixJa

Ingwersen, Jan-PeterJa

Jung, GuntramJa

Krüger, MandyEnthaltung

Möller, HaraldNein

Neick, DietrichNein

Nevermann, JensJa

Radtke, SylviaJa

Rappen, PetraJa

Schmiedeberg, ChristianJa

Schmiedeberg, Hans-OttoJa

van Leeuwen, JanJa

Zimmer, AntjeEnthaltung

Rappen, GerhardJa

 

 

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

15

Zustimmung:

10

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Ausfertigung des Beschlusses erfolgt und an die Bürgermeisterin überreicht.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage