25.05.2016 - 10 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 25.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Krüger tätigt entsprechende Erläuterungen zur vorliegenden Angelegenheit. Sie verliest in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Stadt Grevesmühlen, im Rahmen der Vorabbeteiligung der Gemeinden (siehe Anlage 1 zum Protokoll) sowie der 1. Stellungnahme der Gemeinde Damshagen, die im Jahr 2015 erfolgt ist (siehe Anlage 2 zum Protokoll). Zur Frage der Beauftragung im Zusammenhang mit dem Planungsbüro Mahnel, hat sie von Frau Schultz eine Antwort per E-Mail am heutigen Tage erhalten. Frau Krüger verliest die Stellungnahme von Frau Schultz. Demnach ist festzustellen, dass für das Planungsbüro Mahnel, für die Gemeinde Damshagen keine Kosten anfallen werden.
Ergänzungen seitens der Gemeindevertreter bestehen nicht. Sie sind jedoch der Auffassung, dass die Unterzeichnung der Stellungnahme durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen erfolgen soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
Die Gemeinde Damshagen ist im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklen- burg (RREP) zur Stellungnahme aufgefordert (Anlage 1). Mit der Teilfortschreibung wird das Kapitel 6.5 Energie neu formuliert.
Die bisherigen Zielsetzungen zur Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere zur Windenergie, gelten gemäß RREP von 2011. Dort sind im RREP unter 6.5 die Zielsetzungen für Windenergie in der zugehörigen Karte dargestellt (Anlage 2). Im relevanten Bereich nördlich der B 105 ist lediglich das Windeignungsgebiet mit der Teilfläche 3 in der Gemeinde Kalkhorst, südlich von Neuenhagen und Dönkendorf berücksichtigt.
Im nunmehr vorliegenden Entwurf zum Beteiligungsverfahren ist diese Fläche, die bereits mit Windenergieanlagen bebaut ist, nicht Gegenstand. Hingegen sind Flächen im Relevanzbereich nördlich der B 105 mit der Teilfläche 03/16 südlich von Groß Voigtshagen bei Dassow und mit der Teilfläche 04/16 zwischen Rolofshagen und Warnow berücksichtigt. Siehe dazu die beiliegende Karte (Anlage 3).
Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbe- sondere zur Bioenergie und zur Windenergie. Die Neufestlegung von Windeignungs- gebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung dargestellt sind, findet sich in den Unterlagen wieder. Dies wird auch Anlage zur Be- schlussvorlage.
Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Be- lange dagegenstehen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).
Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen gemäß Fortschreibung mit Stand vom 16.12.2015 ist die Teilfläche südlich von Neuenhagen entfallen. Für diese Fläche können die Kriterien nicht angewendet werden. Für solche Flächen gilt Abs. 10 des Entwurfs für Kapitel 6.5 Energie, der ausnahmsweise die Errichtung von Windener- gieanlagen außerhalb der in der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässt, wenn die Windenergieanlagen in einem der im Regio- nalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Landesverordnung vom 31. August 2011 festgesetzten und dargestellten Eignungsgebiet für Windener- gieanlagen (Altgebiete) errichtet werden sollen und wenn die Standortflächen der Windenergieanlagen durch Darstellung in einem Flächennutzungsplan der Gemeinde bauleitplanerisch gesichert sind (Anlage 4).
Da sich keine weiteren solcher Flächen innerhalb des Gebietes nördlich der B 105 befinden, die im RREP 2011 als Windeignungsgebiete dargestellt wurden, erübrigt sich eine weitere Prüfung in Bezug auf das RREP 2011 für die Gemeinde Damsha- gen.
Für die Gemeinde Damsahgen sind im Relevanzbereich die Teilflächen 03/16 und 04/16 im Rahmen der Fortschreibung beachtlich.
Im Zuge der Diskussion ist der Gemeinde nochmals Kenntnis zum Vorentwurf zur Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, vom Dezember 2014 zugegangen.
Danach sind neben den Eignungsgebieten des RREP Westmecklenburg 2011 auch Potenzialsuchräume für Windenergieanlagen dargestellt. Es handelt sich im Gebiet der Gemeinde Damshagen neben dem innerhalb der Stellungnahme auch um das Gebiet mit der Teilfläche 7. Die Gemeinde Damsahgen geht davon aus, dass dieses Gebiet, Kartengrundlage Dezember 2014, nicht Gegenstand der Beurteilung ist und entfallen ist. Insofern erübrigen sich weitere Ausführungen durch die Gemeinde Damshagen hierzu.
Für die Gemeinde Damshgen ergibt sich unter Anwendung der Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:
Gemeinde Damshagen
Programmsätze 6 und 12:
Die Gemeinde Damshagen unterstützt die Zielformulierung des Planungsverbandes, dass auf der Basis von Reststoffbiomassen die Anwendung von Biogas erfolgt. Somit sind alternative Wärmekonzepte möglich.
Programmsatz 8 Windeignungsgebiete:
Die Gemeinde Damshagen ist durch das neue Windeignungsgebiet 03/16, dass sich bei Dassow befindet, nicht direkt betroffen. Durch das Windeignungsgebiet Nr. 04/16 ist die Gemeinde Damshagen im Süden des Gemeindegebietes betroffen. Hier sieht die Gemeinde Damshagen eine direkte Betroffenheit, die auch Auswirkungen auf die Ortsteile innerhalb des Gemeindegebietes hat. Unter Berücksichtigung der Anforde- rungen an die gemeindliche Entwicklung und an den Gesundheitstourismus ist die Gemeinde Damshagen an der Bewahrung der natürlichen und landschaftlichen Ge- gebenheiten interessiert. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung des Gesundheitstourismus ist auszuschließen, dass sich Beeinträchti- gungen für die Entwicklung der Gemeinde ergeben; dies ist bereits durch Verzicht auf Darstellung des Eignungsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm zu berücksichtigen. Unabhängig davon ergeben sich aus Sicht der Gemeinde keine Er- kenntnisse, dass die hochgradig berührten Belange des Arten- und Biotopschutzes in angemessener Weise berücksichtigt werden. Auch aus diesen Gründen erhebt sich für die Gemeinde der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Eignungs- gebietes bzw. des Potenzialsuchraumes. Die Gemeinde befürchtet sowohl negative Auswirkungen auf den Menschen als auch auf den Naturerlebnisraum sowie den Ar- tenschutz. Deshalb ist auf die Darstellung des Eignungsgebietes zu verzichten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt weiterhin, dass die Unterzeichnung der Stellungnahme der Gemeinde Damshagen durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
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