22.03.2016 - 14 Prüfung nach § 3 Kommunalprüfungsgesetz MV (Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ebermann erläutert erneut die Prüfung und die Vorgehensweise des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das mündlich vom Rechnungsprüfungsausschuss erklärte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Herr Ebermann trägt seine Vorschläge für die Optimierung vor.

Herr van Leeuwen schlägt vor, die Ideen im Amtsausschuss vorzutragen, um eine zukünftige Besserung zu erwirken.

 

- Die Amtsverwaltung wird aufgefordert, eine einheitliche Dokumentation der Vergabe vorzulegen.

- Einsichtnahme und Zugriffe für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf eAkte (DMS).

- Auch Aufträge an Gutachter, Planer und sonstige Beratungsleistung bedürfen der Prüfung         nach § 3 KPG M-V. Hierüber besteht Einigkeit.

 

Herr Ebermann stellt den Antrag, dass der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Gemeindevertretung beauftragt wird, die Aufträge an Gutachter, Planer und sonstige Beratungsleistung für die Jahre 2014 und 2015 zu prüfen.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage