26.01.2016 - 9 Beschluss außerplanmäßige Ausgabe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erläutert den Sachverhalt.

Die Mittel für die Beschaffung der Pedelec sind nicht im Haushalt eingestellt. Folglich muss eine außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden. Eine Refinanzierung erfolgt durch einen Vertrag mit den Nutzern für die Dauer von 3 Jahren. Herr van Leeuwen erklärt, dass eine Bindung im Förderbescheid vorliegt. Somit geht das Eigentum an die Nutzer über.

 

Herr Ebermann stellt den Antrag, den Beschluss wie folgt zu fassen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.799,79 Euro. Die Einnahmen aus den Nutzungsvereinbarungen sollen alle Kosten der Gemeinde decken.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Der Rechnungsbetrag für den Erwerb der Pedelec wurde an die WEMAG überwiesen.