21.11.2013 - 10 Bebauungsplan Nr. 37 "Ferienanlage Mariannenweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Do., 21.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmiedeberg merkt an, dass nur ein Baufenster in dem Plan eingezeichnet ist. So dass frei über die Aufteilung der 8 Häuser entschieden werden könnte.
Er stellt den Antrag alle 8 Baufenster in den Plan einzeichnen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .11
Zustimmung: .7
Ablehnung: .1
Enthaltung: .3
Herr Schmiedeberg lässt über die Beschlussvorlage mit den genannten Änderung abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 "Ferienanlage Mariannenweg" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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3,1 MB
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6
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1,8 MB
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