24.10.2013 - 6 Bebauungsplan Nr. 20.1 "Alt Boltenhagen" der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der Antrag gestellt, dem anwesenden Planungsbüro und der Verwaltung Rederecht zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

Frau Ahrens macht folgende Ausführungen aufgrund der Nachfrage in der Bauausschusssitzung am 15.10.2013:

 

Im Vorfeld der Erarbeitung des Entwurfs gab es mit der Verwaltung sowie mit Mitgliedern von Bauausschuss und Gemeindevertretung eine Abstimmung, in der die Inhalte für den neuen Bebauungsplan Nr. 20.1 besprochen wurden.

Aufgabe des Bebauungsplanes Nr. 20.1 ist die Heilung der Aufhebungsgründe für den alten Bebauungsplan Nr. 20. Diese haben sich auf den festgesetzten Hotelstandort sowie die Flächen mit der durchmischten Nutzung von Dauerwohnen und Ferienwohnen bezogen. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung wurde der Nachweis zur Machbarkeit eines Hotels erbracht (Machbarkeitsstudie, Gutachten zum Immissionsschutz, Gutachten zur Ableitung des Regenwassers). Die durchmischte Nutzung von Dauerwohnen und Ferienwohnen, die auch weiter erhalten und entwickelt werden soll, wurde durch Festsetzung des Sonstigen Sondergebietes Wohnen/ Ferienwohnen berücksichtigt.

Östlich des Dünenweges ist der „Deichläufer“ im Bestand vorhanden. Für den Wald sind die bestehenden Gesetze zu beachten. Daher sind Regelungen für Flächen östlich des Dünenweges derzeit nicht erforderlich. Der Geltungsbereich wurde entsprechend um Flächen östlich des Dünenweges reduziert. Geringe Anpassungen erfolgten auch an der westlichen Geltungsbereichsgrenze. Hier wurden die angrenzenden Bebauungspläne (Vermeidung von Leerflächen) beachtet sowie Flächen mit funktionalem Zusammenhang in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20.1 einbezogen.

Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergeben sich keine Belange, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt haben.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der               sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit               vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung               vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen be-              schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 20.1 mit der Gebietsbezeichnung "Alt-Boltenhagen" als Satzung.

 

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20.1 wird gebilligt.

 

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 20.1 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Bereits am 25.10.2013 zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Am 30.10.2013 durch Presse Rechtskraft erlangt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage