09.10.2013 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen nimmt im Zuschauerraum platz.

 

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) und der zugehörigen Begründung und bestimmt diese für das weitere Planverfahren zur erneuten Auslegung.
  2. Die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) und der zugehörigen Begründung sind gemäß § 4a Abs. BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3  BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren erneut zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
  2. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  3. Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

 

 

Herr Jan van Leeuwen nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Herr Peplau bittet noch mal um die Überprüfung für die Anforderung nach einem Planverfahren nach § 13 a BauGB. Das wird Herr Mahnel noch mal in einer Zusammenstellung ausführlich darlegen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Am 29.10.2013 an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage