29.05.2013 - 10 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Dam...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neubauer macht Erläuterungen zum Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Damshagen.

Zur finanziellen Haushaltslage erfolgt eine rege Diskussion. Im Ergebnis sind sich die Gemeindevertreter einig, dass die Zuweisungen und die eigenen Einnahmen nicht ausreichen die Ausgaben zu decken.

Herr Anders merkt an, dass die Gemeinde Prioritäten setzen muss, sonst ist sie Handlungsunfähig.

Die Verwaltung wird gebeten eine Aufstellung zu fertigen ob die Zuweisungen und eigene Einnahmen die pflichtigen Ausgaben decken.

 

Mit folgenden Änderungen nach der Hauptausschusssitzung vom 24.04.2013

 

Mieteinnahmen Mehrzweckhalle              -42402.44110000 = +     1.500 €

Winterdienst                                                             -54102.52920000 = +     3.000 €

Grunderwerb                                                        -11401.04824000 = +     1.100 €

Zuschuss Bauhof                                               -11403.52543000 = +     9.000 €

Zinsen f. aufzunehmende Kredite              -61201.57511000 = +     6.600 €[i]

Tilgung dto.              Ausgabe                            -61201.31513100 = +     6.600 €

Fördermittel B-Plan Nr. 8                            -54101.23310000 =  - 341.800 €

Kreditaufnahme insgesamt                            -61201.31513100 = + 659.000 €

 

sowie einem Kassenkreditrahmen von 500.000 €


[i] 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .4

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.07.2013 erteilt. Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen wurde in Höhe von 134.000 EUR teilweise genehmigt unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 08.08.2013.

 

 

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