31.01.2013 - 11 Beschluss zum Erlass einer Duldungsverfügung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do., 31.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Auch hier stellt Herr Schmiedeberg den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde erst dann unterstützend eingreift, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann. Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.
Es kommt nunmehr zum Beschluss unter Berücksichtigung des eingebrachten Antrages.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Trägerin der Straßenbaulast beschließt, zur Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit des Gehwegs im Bereich des Flurstücks 41/8 der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen gegen die Eigentümerin des Flurstücks 41/8 eine Verfügung erlassen, mit der diese zur Duldung der öffentlichen Nutzung des Gehwegs verpflichtet wird, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann.
