18.09.2025 - 9.13 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem StAL...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister lässt über die Empfehlung des Kurbetriebsausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Kurverwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem StALU Westmecklenburg (WM) über die Nutzung des Strandes außerhalb der Badesaison (16.10. bis 31.03.) gemäß dem vorliegenden Erlass vorzubereiten und abzuschließen.
  2. Die Kurverwaltung wird weiterhin beauftragt, die bestehende Strandsatzung entsprechend anzupassen, um die neuen Regelungen rechtsverbindlich zu integrieren. Hierzu erfolgt eine Abfrage bei den Strandkorbvermietern zur nächsten Gemeindevertretersitzung.
  3. Die Gemeinde verpflichtet sich, bei Genehmigungen und Auflagen sicherzustellen, dass die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Beräumung, Warnmeldungen und Lage der Objekte eingehalten werden.
  4. Die Sondernutzungsverträge für die Strandkorbvermietung und Strandhütten sind durch die Kurverwaltung zu überprüfen und ggf. finanziell anzupassen.
  5. Die Kurverwaltung wird ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Schritte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Akteuren zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage