18.09.2025 - 9.13 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem StAL...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Kurverwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem StALU Westmecklenburg (WM) über die Nutzung des Strandes außerhalb der Badesaison (16.10. bis 31.03.) gemäß dem vorliegenden Erlass vorzubereiten und abzuschließen.
- Die Kurverwaltung wird weiterhin beauftragt, die bestehende Strandsatzung entsprechend anzupassen, um die neuen Regelungen rechtsverbindlich zu integrieren. Hierzu erfolgt eine Abfrage bei den Strandkorbvermietern zur nächsten Gemeindevertretersitzung.
- Die Gemeinde verpflichtet sich, bei Genehmigungen und Auflagen sicherzustellen, dass die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Beräumung, Warnmeldungen und Lage der Objekte eingehalten werden.
- Die Sondernutzungsverträge für die Strandkorbvermietung und Strandhütten sind durch die Kurverwaltung zu überprüfen und ggf. finanziell anzupassen.
- Die Kurverwaltung wird ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Schritte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Akteuren zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,9 kB
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(wie Dokument)
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134 kB
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