17.10.2024 - 8.5 Beschluss über die 2. Änderung des öffentlich-r...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die 2. Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vom 01. April 2022 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden Inhalt.

 

Änderungen des § 1 Abs. 2:

In der Gemeinde sind ganzjährig 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden tätig

 

Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage