17.10.2024 - 8.10 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt und beantwortet aufkommende Fragen der Gemeindevertreter.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der  berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie unter Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit ergeben sich nicht.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

  •         zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •         teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und
  •         nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen. 

Sonstige Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen.

Die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen herhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro am 05.11.2024 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage