30.05.2024 - 11.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ehrlich erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
     
  2. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Der Bebauungsplan darf erst nach Genehmigung und Bekanntmachung des FNP´s bekannt gemacht werden. Die selbstständige Bekanntmachung eines Teils des Bebauungsplanes, z. B. für die Ferienhäuser ist ohne Sicherung der 10 Wohngrundstücke nicht zu veranlassen, gem. Beschluss der Gemeindevertretung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

4

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Wolfgang Ehrlich

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Ehrlich wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss am 14.06.2024 dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.