31.08.2023 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a „Neuer We...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klein hinterfragt, ob die Errichtung von Werbeanlagen bis zu einer Höhe von max. 11 m zulässig sein soll (Textliche Festsetzungen (Teil B), II. Örtliche Bauvorschriften, 2. Werbeanlagen). Es folgt ein Austausch mit dem Vorhabenträger.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

„6. Die Gestaltung der Werbeanlagen ist im weiteren Verfahren mit der Gemeinde abzustimmen.“

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst dem ergänzenden Antrag von Herrn H.-O. Schmiedeberg und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6a „Neuer Weg“, 4. Änderung und Erweiterung, einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6a „Neuer Weg“, 4. Änderung und Erweiterung, wird gemäß Anlage 1 wie folgt begrenzt:

- nordöstlich: durch die Kastanienallee

- südöstlich: durch die Klützer Straße (L03)

- südwestlich: durch landwirtschaftliche Flächen

- nordwestlich: durch einen Gehölzstreifen und eine Grünfläche, an welche eine Ferienwohnanlage am Ahornweg anschließt

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Gestaltung der Werbeanlagen ist im weiteren Verfahren mit der Gemeinde abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss am 09./10. September 2023 ortsüblich bekanntgemacht. Beschluss im Verfahrensordner eingepflegt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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