31.08.2023 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a „Neuer We...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Do., 31.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klein hinterfragt, ob die Errichtung von Werbeanlagen bis zu einer Höhe von max. 11 m zulässig sein soll (Textliche Festsetzungen (Teil B), II. Örtliche Bauvorschriften, 2. Werbeanlagen). Es folgt ein Austausch mit dem Vorhabenträger.
Herr H.-O. Schmiedeberg stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
„6. Die Gestaltung der Werbeanlagen ist im weiteren Verfahren mit der Gemeinde abzustimmen.“
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst dem ergänzenden Antrag von Herrn H.-O. Schmiedeberg und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6a „Neuer Weg“, 4. Änderung und Erweiterung, einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6a „Neuer Weg“, 4. Änderung und Erweiterung, wird gemäß Anlage 1 wie folgt begrenzt:
- nordöstlich: durch die Kastanienallee
- südöstlich: durch die Klützer Straße (L03)
- südwestlich: durch landwirtschaftliche Flächen
- nordwestlich: durch einen Gehölzstreifen und eine Grünfläche, an welche eine Ferienwohnanlage am Ahornweg anschließt
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die Gestaltung der Werbeanlagen ist im weiteren Verfahren mit der Gemeinde abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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4
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öffentlich
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7,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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10,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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14,7 MB
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7
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öffentlich
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19,1 MB
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8
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öffentlich
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5,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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10
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(wie Dokument)
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156,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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12
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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14
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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15
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(wie Dokument)
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13 MB
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16
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(wie Dokument)
|
1,8 MB
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17
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(wie Dokument)
|
7,7 MB
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