20.04.2023 - 9.2 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki lässt über das Rederecht von Frau Hoot (PBM), der Kurverwaltung und dem Amt abstimmen. Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Es wird sich darauf verständigt, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen. Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

  • zu berücksichtigende,
  • teilweise zu berücksichtigende und
  • nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Es besteht weiterer Klärungsbedarf mit privaten Einwendern sowie der Unteren Wasserbehörde bezüglich der Niederschlagsentwässerung und der Forstbehörde. Dazu werden entsprechend Gesprächstermine vereinbart. Die Ergebnisse fließen in einen weiteren Abwägungsbeschluss ein, eventuell als kombinierter Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussauszug am 25.04.2023 dem Planungsbüro und dem Landkreis Nordwestmecklenburg übermittelt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage