29.03.2023 - 9.2 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 29.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet westlich der Strandstraße in Niendorf.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die
Gehölzflächen entlang des Fließgewässers,
- im Osten: durch die "Strandstraße",
- im Süden: durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die
bebauten Flächen "An der Voßkaul",
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Planungsziele der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
bestehen in Folgendem:
- Rücknahme von Flächendarstellungen eines Sondergebietes – Ferienhausgebiet sowie von Grünflächen zugunsten von Fläche für die Landwirtschaft,
- Darstellung eines Flächenanteils der bislang als Sondergebiet – Ferienhausgebiet dargestellten Fläche als Wohnbaufläche,
- Anpassung der Darstellung der Sondergebietsfläche – Ferienhausgebiet unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes,
- Anpassung der Darstellung der Grünfläche zur Ortsrandeingrünung.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
