01.09.2022 - 6.3 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 17a ist die Klärung der Bahnbelange im Zusammenhang mit

der Entwidmung oder Verfügbarkeit der Flächen zur Realisierung der Vorhaben.

 

  1. Der Lage- und Höhenplan ist für die verbindliche Regelung der Höhenfestsetzungen

und für technische Vorplanungen erforderlich und zu erstellen.

 

  1. Ein Erschütterungsgutachten ist zu erstellen. Die Ergebnisse fließen in Vorgaben für

die zukünftige Bebauung mit ein.

 

ENTWEDER

  1. Eine technische Vorplanung soll vor Satzungsbeschluss erstellt und insbesondere für

die Höhenfestsetzungen genutzt werden. Kostenübernahme durch die Stadt

(nach Angebotsvorlage).

 

ODER

5. Auf eine technische Vorplanung vor Satzungsbeschluss wird verzichtet. Die Höhenfestsetzungen erfolgen auf der Grundlage des Lage- und Höhenplanes.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage