28.06.2022 - 5.5 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Chr. Schmiedeberg erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel stellte den erarbeiteten Entwurf vor.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11a_2 "Strandpromenade-Nord"

in Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B)

und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen

Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 11a_2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a_2

 "Strandpromenade-Nord" wird wie folgt begrenzt:

  • nördlich:  durch den Ostseestrand,
  • östlich:  durch den Rallenweg,
  • südlich:  durch die Mittelpromenade,
  • westlich:  durch den Schwanenweg.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß

§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB

am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11a_2 ist auf die Dauer von 6 Wochen

gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich sind der Inhalt

der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind

über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf

hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt

bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und

nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit

des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Chr. Schmiedeberg

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Chr. Schmiedeberg wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Anlagen zur Vorlage