29.06.2022 - 7.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi., 29.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.
Beschluss:
- Die Gemeinde Damshagen stellt das mit dem Aufstellungsbeschluss (08. Mai 2014) und seiner Bekanntmachung (16. Oktober 2014) eingeleitete zweistufige Regelverfahren für den Teilbereich 1 auf ein Planverfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB um. Hierauf ist bei der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und dem Text – Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
- im Norden und Nordosten: durch die Dorfstraße,
- im Süden und Südosten: durch die bisherige Grundstücksgrenze des
Gebäudes Dorfstraße 23 inklusive der
zugehörigen Grundstücksflächen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und
durch das Grundstück Dorfstraße 24.
und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 und der zugehörigen Begründung auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauBG ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Die Gemeindevertretung Damshagen wünscht weiterhin die Überprüfung der Möglichkeit eines überfahrbaren Gehwegs.
- Weiterhin soll die Möglichkeit geprüft werden, ob weitere Besucherparkplätze in dem Gebiet entstehen können.
Anlagen zur Vorlage
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