18.05.2022 - 9.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 für den südwestlichen Teilbereich in Beckerwitz Ausbau mit erweitertem Geltungsbereich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft sowie die Straße "Zur Wiek",
- im Osten:  durch die Straße "Am Felde", 
- im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft, 
- m Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 31 sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen. 

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-          die dauerhafte Sicherung der Wendeanlage für den ÖPNV,

-          die Nutzung des Gebäudes und Geländes der ehemaligen Jugendherberge nördlich der Straße "Zur Wiek" zu Zwecken des Gemeinbedarfs: als Jugendclub, Seniorenreinrichtung, Veranstaltungsraum für die Gemeinde und die Gemeinde-vertretung sowie deren nachfolgende Fachgremien.

-          die Durchmischung Wohnen, Ferienwohnen und Fremdenbeherbergung und weitere gewerbliche Nutzungen i.S. eines Mischgebietes auf den Flächen südlich der Straße "Zur Wiek" bzw. westlich der Straße "Am Felde".

-          die Begrenzung des Ortsrandes mit Bebauung in westliche Richtung auf den baulichen Bestand,

-          die Zulässigkeit von straßenbegleitender Bebauung an der Straße "Zur Wiek"

-          Möglichkeiten einer zusätzlichen Bebauung über den bisher geprägten Ortsrand hinaus werden untersucht

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage