12.05.2022 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“ der Gemeinde K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

1.  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung

     „Ärztehaus“. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus

     zu schaffen.

     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von

     ca. 1,5 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich

     ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für den

     Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Ärztehaus“ eine Satzung über

     die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der

     Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

     Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für

     das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 zu sichern.

 

3.  Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.

     31 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur

     Sicherung der Planung.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu

     machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Beschluss wurde ortsüblich am 21.05.2022 bekannt gemacht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage