12.05.2022 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“ der Gemeinde K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- (vorher TOP 7.4)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Do, 12.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung
„Ärztehaus“. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus
zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von
ca. 1,5 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich
ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Ärztehaus“ eine Satzung über
die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für
das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 zu sichern.
3. Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
31 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur
Sicherung der Planung.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu
machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428,2 kB
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(wie Dokument)
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400 kB
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