12.05.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 31 Ortslage Kalkhorst "Ärzteh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertreter folgen der Empfehlung des Bauausschusses.

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung „Ärztehaus Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, planungsrecht für ein Ärztehaus zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Zusätzlich werden für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre und ein gemeindliches Vorkaufsrecht festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschluss wurde ortsüblich am 21.05.2022 bekannt gemacht. Planungsbüro wurde informiert.

 

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Anlagen zur Vorlage