18.05.2022 - 5.1 Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Habenstein. Frau Habenstein erläutert anhand des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie des Musters 5b (Entwicklung der liquiden Mittel) den 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hohenkirchen. Sie nennt die Mehraufwände und Mehrerträge. Herr Mevius merkt an, dass unter dem PSK 54101/52338 ein Projekt angelegt war. Hier wird angeregt, das PSK ohne das Projekt zu planen.

 

Anhand der Investitionstabelle werden die Maßnahmen durchgesprochen.

Herr van Leeuwen regt an, beim Kauf der Technik für den Bauhof, die Deckung durch einen Kredit zu erzielen. Zudem merkt er an, dass die Gemeinde Hohenkirchen die bestehenden Kredite gut abbaut.

Herr van Leeuwen merkt an, dass beim PSK 54101/0829, im Text der Begründung, ebenfalls die Änderung von Müllbehälter in Stadtmobiliar vorzunehmen ist.

Außerdem merkt Herr van Leeuwen an, dass bei dem PSK 57501/52313 (Professionelles Graffiti für WC Container und Container Imbiss) 4.000,00 € zusätzlich für Münzschlösser an den WC Containern in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden müssen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2022 mit den Änderungen in den Personensachkonten 54101/52338 (Planung ohne Projekt), 54101/0829 (Änderung des Wortlautes in der Begründung) und  57501/52313 (Aufnahme von zusäzlichen Mitteln) einschließlich der Anlagen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:         

4

Zustimmung:             

4

Ablehnung:                 

0

Enthaltung:                 

0

Befangenheit:             

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage