21.04.2022 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 31 Ortslage Kalkhorst "Ärzteh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hain stellt den Sachverhalt vor und erteilt Herrn Füllberg vom PB Hufmann das Rederecht. Herr Füllberg erklärt, dass zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss eine Vorkaufssatzung und eine Veränderungssperre als planungsrechtliche Instrumente eingesetzt werden könnten, um die Planung zu sichern. Der Vorschlag wird diskutiert und der Beschlusstext wird entsprechend geändert.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung „Ärztehaus Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus sowie für Wohnungen zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5 ha liegt am westli-chen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Zusätzlich werden für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre und ein  gemeindliches Vorkaufsrecht festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage