21.04.2022 - 7.4 B- Plan Nr. 39 "Haus Boltenhagen"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 39 für den Hotelstandort „Haus Boltenhagen“ vom 22. Oktober 2020 auf.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ergänzt und erweitert den Geltungsbereich um westlich angrenzende Grundstücksflächen, das Flurstück 131/1 und führt das Verfahren entsprechend fort.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ostseeallee und umfasst das Grundstück des Hotelstandortes „Haus Boltenhagen“, Ostseeallee 48. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:  durch die Ostseeallee,

-          südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b, 50c

(Ferienanlage Goosbrink),

-          südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c

  (Apartmentanlage Godewind)

-          nordwestlich:  durch das Flurstück 132/1

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

In Verfahrensordner eingepflegt und Planungsbüro informiert

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage