15.03.2022 - 5.7 Umsetzung gemeindeübergreifendes Radwegekonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Sachverhalt wird erläutert. In der Diskussion wurde vorgeschlagen mit der Stadt Klütz einen städtebaulichen Vertrag für den Bereich des Ausbaus des im Eigentum der Stadt Klütz befindlichen Grundstück (ca. 600 m) abzuschließen. 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. Den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Klütz und der Gemeinde Hohenkirchen über die Mitplanung und anschließende Übergabe an die Stadt Klütz des Teilstückes bis Wohlenberg.
  2. die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für die Sanierung des Teilabschnittes Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze).
  3. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  4. die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für die Sanierung des Teilabschnittes 8.1 Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze) und 8.2 Wohlenhagen (Amtsgrenze) - Wohlenberg im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage