15.03.2022 - 5.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Gottschalk erläutert den Sachverhalt. Gleichzeitig teilt Frau Gottschalk mit, dass sie eine E-Mail von Herrn Bischoff erhalten hat und aufgefordert wurde gegen den Aufstellungsbeschluss zustimmen. Durch das Planungsbüro Mahnel wird darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren zum Aufstellungsbeschluss erst am Anfang befindet.

Die Gemeinde hat Planungshoheit. Sollten Eigentumsbelange betroffen sein, finden diese im vorab keine Berücksichtigung. Nach Beschlussfassung erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren.

Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass Herr Bischoff als betroffener Grundstückseigentümer die Möglichkeit erhält sein Konzept der Gemeinde vorzustellen.

   

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 für den südwestlichen Teilbereich in Beckerwitz Ausbau mit erweitertem Geltungsbereich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft sowie die Straße "Zur Wiek",
- im Osten:  durch die Straße "Am Felde", 
- im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft, 
- m Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 31 sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen. 

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-          die dauerhafte Sicherung der Wendeanlage für den ÖPNV,

-          die Nutzung des Gebäudes und Geländes der ehemaligen Jugendherberge nördlich der Straße "Zur Wiek" zu Zwecken des Gemeinbedarfs: als Jugendclub, Seniorenreinrichtung, Veranstaltungsraum für die Gemeinde und die Gemeinde-vertretung sowie deren nachfolgende Fachgremien.

-          die Durchmischung Wohnen, Ferienwohnen und Fremdenbeherbergung und weitere gewerbliche Nutzungen i.S. eines Mischgebietes auf den Flächen südlich der Straße "Zur Wiek" bzw. westlich der Straße "Am Felde".

-          die Begrenzung des Ortsrandes mit Bebauung in westliche Richtung auf den baulichen Bestand,

-          die Zulässigkeit von straßenbegleitender Bebauung an der Straße "Zur Wiek" (keine zusätzliche Bebauung auf der rückwärtigen Grundstücksfläche),

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage