21.02.2022 - 7.3 B- Plan Nr. 43 der Stadt Klütz für die Ortslage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arne Nölck und Herr Jörg Nölck erklären sich für befangen.

 

Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 43 für die Ortslage Oberhof.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten:  durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der bebauten                              Grundstücke an den Straßen "Neue Reihe", "Zur Gärtnerei"                                           sowie durch die nördöstlichen Grundstücksgrenzen der Grund-                                          stücke am nordöstlichen Ortseingang,

-          im Südosten: durch die südöstlichen Grundstücksgrenzen der bebauten                 Grundstücke an den Straßen "Zur Allee", Zur Traktorenwerk                                          statt" sowie des Grundstücks "Zur Gärtnerei 9",

-          im Südwesten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen), die                               südwestlichen Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke                                           an der Straße "Zur Gärtnerei" sowie die südwestlichen Grund-                                          stücksgrenzen der Grundstücke am südwestlichen                                                         Ortsrand bzw. dem Weg südwestlich des Grundstücks "Zur                                           Traktorenwerkstatt" 5,

-          im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der bebauten                                           Grundstücke "Zur Traktorenwerkstatt" Nr. 5 bis 12, die Straße                                           "zur Traktorenwerkstatt" (miteinbezogen) sowie die bebauten                                           Grundstücke, die nordwestlich an die Straße "Zur Allee" an-                                          grenzen (ab Nr. 9).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 ist ebenfalls dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Sicherung der Dauerwohnnutzung/ Erstwohnsitznutzung. Ferienwohnungen sind unzulässig. Ferienhäuser mit überwiegend oder ausschließlich Ferienwohnungen sind unzulässig.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Arne Nölck und Herr Jörg Nölck

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder an der Sitzung teil.