21.02.2022 - 7.1 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Longerich von der Verwaltung. Herr Longerich informiert zum Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen seitens der Stadtvertretung. Seitens des Amtsausschusses ist zu
klären, wie die Amtsverwaltung damit umgehen wird, wenn die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht abschließen wird.
Die Ausschussmitglieder teilen mit, dass im Vertrag bei § 4 folgender Satz
gestrichen werden soll: „Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigung
automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist mit einer Frist von 2
Monaten zum Vertragsende möglich.“
Im November 2022 ist von der Verwaltung eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, um zu prüfen, ob ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden soll.

Die Stadtvertreter folgender Empfehlung des Hauptausschusses.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden (ganzjährig) und mit einem weiteren Beschäftigten mit einer  wöchentlichen Arbeiszeit von 15 Stunden (saisonal – Mai bis September) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nebst der o. g. Änderungen. Der Vertrag endet am 31.12.2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Amt Klützer Winkel wird nach erfolgreicher Stellen

ausschreibung abgeschlossen. Vorzugsweise soll die Umsetzung zum 15. April 2022 erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage