26.01.2022 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Ein Anwohner aus Hohen Wieschendorf beschwert sich, dass er nachträglich für die Überquerung über ein privates Grundstück (Flst 97/8) zu seinem Ferienhaus (HsNr. 14b) einen jährlichen Wegezoll von 200,00 € entrichten soll, obwohl er den Weg auf eigene Kosten ausgebaut hat. Der Bürgermeister informiert, dass sich das Grundstück seither in Privateigentum befand und nun innerhalb der Familie aufgeteilt wurde. Die wegerechtliche Erschließung war bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht gesichert und Dienstbarkeiten für das Wegerecht wurden nicht eingetragen.