20.01.2022 - 6 Bauleitplanung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Zu 1.  Herr Mahnel und Herr Mevius informieren über das geführte Gespräch mit den Eigentümern zu den Erschließungen für die Grundstücke Geschoßwohnungsbau An der Bamburg und Schaffung von Parkplätzen. Ein einseitiger Gehweg wird im Bereich Bamburg als ausreihend betrachtet. So können die Stellplätze verkehrssicherer angefahren werden. Im Planverfahren wird zurzeit das Schallschutzgutachten erstellt und die Verkehrsuntersuchung konkretisiert. Der Abriss der Garagen ist ab Mitte 2022 geplant.

 

Zu 2.  Zum B-Plan Nr. 15 3. Änderung informiert Frau Schultz und verteilt die vom Vorhabenträger nachgereichten Unterlagen bezüglich Aufteilung von touristischer Infrastruktur und Ferienwohnungen. Der Vorhabenträger bietet an, Unterkünfte für das DLRG bereit zu stellen.

 

Zu 3.  Beim B-Plan Nr. 17a hat der Vorhabenträger mitgeteilt, dass eine Gründung der Gebäude, auf Grund der anstehenden Baugrundverhältnisse, teilweise auf Pfählen erfolgen muss. Auch für den Aufbau der Erschließungsstraßen ist mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, auf Grund der Gründungsverhältnisse und der Notwendigkeit den aufgeschütteten Boden fachgerecht zu entsorgen. Grundsätzlich hält sich der Vorhabenträger an seinen Angebotspreis für den Ankauf des Grundstückes gebunden. Kaufen wird der Vorhabenträger das Grundstück aber nur, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Grundstück vorliegt. Um den Satzungsbeschluss fassen zu können, müssen ingenieurtechnische Planungen zu den Radien etc. vorgenommen werden. Diese werden jetzt beauftragt, um das Planverfahren beenden zu können.