18.11.2021 - 10.11 Beschluss über diverse Anträge von Vereinen und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.11
- Datum:
- Do, 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Giewald erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Herr Chr. Schmiedeberg stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er weist auf die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hin, demnach kann der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss Entscheidung über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000,00 € pro Antrag pro Jahr treffen. Aus diesem Grunde kann bzw. muss die Gemeindevertretung nur noch über den Antrag des SC Boltenhagen – Vereinsarbeit in Höhe von 1.000,00 €, entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, entscheiden.
In diesem Zusammenhang erinnert Herr Steigmann an die bestehende Beschlusslage, dass die Verwendung nachzuweisen und die Gemeindevertretung entsprechend zu informieren ist.
Anschließend lässt Herr Wardecki über die Empfehlung des Sozialausschusses abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen zu unterstützen:
Antragsteller |
Zuschuss 2021 |
SC Boltenhagen – Vereinsarbeit |
1.000,00 € |
SC Boltenhagen – Übungsleiter |
500,00 € |
Schulförderverein |
500,00 € |
DRK-Familienbildungsstätte |
500,00 € |
Seniorenverein „Klützer Winkel“ |
--------- € |
Sozialverband, Ortsverband Klütz/Boltenhagen |
500,00 € |
Arbeitslosenverband, Schuldnerberatung NWM |
--------- € |
VSC Boltenhagen e.V. |
500,00 € |
Förderverein der FFW Boltenhagen |
500,00 € |
pro familia Schwangerschaftsberatungsstelle |
--------- € |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
12 |
davon anwesend: |
11 |
Zustimmung: |
9 |
Ablehnung: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
Befangenheit: |
1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Ekkehard Giewald
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Giewald wieder in den Sitzungsreihen Platz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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